
Körperbezogene Pflege (SGB XI)
Individuelle, würdevolle Unterstützung im täglichen Ablauf – angepasst an Ihre Gewohnheiten.
- Hilfe beim Waschen, Duschen oder Baden
- Unterstützung beim An- und Auskleiden
- Hilfe bei der Nahrungs- & Flüssigkeitsaufnahme
- Mund-, Haar- und Hautpflege

Alltagsbegleitung (§ 45b SGB XI)
Gemeinsame Zeit, Zuwendung und Aktivierung. Finanziert über das monatliche 131 € Budget (1.572 € / Jahr).
- Begleitung bei Spaziergängen & Terminen
- Gedächtnistraining & Gesellschaftsspiele
- Entlastung für pflegende Angehörige
- Einfühlsame Betreuung bei Demenz

Medizinische Versorgung (SGB V)
Fachgerechte Umsetzung von Maßnahmen, die Ihr Haus- oder Facharzt verordnet hat.
- Medikamentengabe & Wochenboxen richten
- Blutzuckermessung & Insulin-Injektionen
- Moderne Wundversorgung & Verbandswechsel
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen

Hauswirtschaftliche Hilfen
Praktische Hilfe im Alltag, damit Ihr Zuhause sauber, gepflegt und behaglich bleibt.
- Reinigung des Wohnbereichs
- Wäschepflege & Bügeln
- Einkaufsservice & Botengänge
- Zubereitung von Mahlzeiten

Pflegeberatung (§ 37.3 SGB XI)
Gesetzlich vorgeschriebene Beratungsbesuche für Pflegegeld-Empfänger – verständlich und hilfreich.
- Pflichtberatungseinsatz direkt bei Ihnen vor Ort
- Direkte Bestätigung & Weiterleitung an Ihre Pflegekasse
- Tipps zur Erleichterung der häuslichen Pflege
- Unterstützung bei Höherstufungsanträgen

Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
Verlässliche Vertretung, wenn pflegende Angehörige Urlaub machen, krank sind oder eine Auszeit brauchen.
- Stundenweise oder tageweise Entlastung
- Bis zu 1.572 € jährliches Budget der Pflegekasse (bzw. bis zu 1.612 €)
- Nahtlose Fortführung der gewohnten Betreuung
- Gutes Gewissen für pflegende Angehörige
Informationen zur Kostenübernahme
Niemand muss die finanzielle Belastung alleine tragen. Je nach Pflegegrad und Verordnung stehen Ihnen erhebliche Leistungen der gesetzlichen Kassen zu:
Pflegekasse (SGB XI)
Bei Pflegegrad 2 bis 5 stehen Ihnen monatliche Pflegesachleistungen für die Grundpflege zur Verfügung. Diese rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab.
Krankenkasse (SGB V)
Ärztlich verordnete Behandlungspflege (z. B. Spritzen, Wundversorgung, Medikamente) übernimmt die Krankenkasse zu 100%.
Entlastungsbetrag (§ 45b)
Ab Pflegegrad 1 hat jeder Versicherte Anspruch auf 131 € pro Monat (1.572 € im Jahr) für Entlastungs- und Alltagsbegleitung – ohne Einbußen beim Pflegegeld!
